Berechne Dein Basishonorar!

für selbstständige Kreative auf Grundlage des TVöD

Unsicher bei der Auswahl?

Bei der Eingruppierung wird nicht von dem vorliegenden Bildungsabschluss ausgegangen, sondern von den Voraussetzungen für die Tätigkeit. Ausbildungswege in Kunst und Kultur sind unterschiedlich, oft werden Fähigkeiten autodidaktisch oder in kollektiven Prozessen angeeignet und sind über formale Abschlüsse nicht abbildbar.

EG 5 – häufig abgeschlossene Ausbildung / gleichwertige Fähig­keiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen. Fachwissen, z.B. technisch, kaufmännisch oder rechtlich, wird vorausgesetzt.

EG 9b – typischerweise abgeschlossene Hochschulbildung / gleichwertige Fähig­keiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen; umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen

EG 11 – wie 9b, mit mehr Verantwortung, häufig besondere Schwierigkeit

EG 13 – abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung / gleichwertige ­Fähigkeiten und Erfahrungen nötig, um die Tätigkeit auszuführen

Projektbezogene Arbeitszeit:

Die Arbeitszeit von Künstler*innen ist mehr als das Publikum sieht/liest/hört. Der Honorarrechner hilft dir die reale Zeit zu kalkulieren, um dann ein faires Honorar zu erhalten.

  • Dauer Veranstaltung (z.B. Aufführung, Unterrichtsstunde, Workshop, Lesung, Konzert, Podiumsdiskussion)
  • Üben und Proben Aneignung von projektspezifischer Arbeitstechnik
  • Vor- und Nachbereitung
  • Dokumentation
  • Konzeption
  • Recherche
  • für den künstlerischen Prozess notwendige Freiräume
  • Ausprobieren
  • Nachdenken
  • Austausch
  • projektspezifische Administration und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kommunikation mit Projektträger*in und Partner*innen
  • Reise- und Transportzeit
  • Sonstiger Zeitaufwand

Gesamtaufwand in Stunden:

0

Projektübergreifende Arbeitszeit von 25% ist einkalkuliert.

Sozialversicherung:

Versichert über die KSK oder nicht?
Das bedeutet ­unterschiedliche Beiträge in die Sozialversicherungen. Mitglieder bekommen den Arbeitgeberanteil erstattet. Nicht-Mitglieder müssen ihn selber ­erwirtschaften. Der Arbeitnehmeranteil muss von allen selbst getragen werden. Allerdings ist diese Ausgabe im TVöD Entgelt bereits enthalten. Sie wird deshalb für Selbst-ständige nicht zusätzlich kalkuliert.

Ohne Mitgliedschaft bei der KSK kommt daher noch dazu:

7,95 % Krankenversicherung 1,525 % Pflegeversicherung 9,3 % Rentenversicherung

Betriebsausgaben:

Die Betriebsausgaben umfassen nicht projektbezogene Ausgaben für Material und ähnliches. 4.800 € Atelier/ Büro/ Studio 1.200 € Materialkosten 400 € Kosten für Werbung/ Sichtbarkeit 600 € Abschreibungen

Die Berechnung erfolgt inkl. Betriebsausgaben. Aufwendungen für Sozialversicherung sind einkalkuliert, die Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Das Basishonorar ist keine Honorarempfehlung sondern dient der transparenten Kalkulation.